Richtlinien
1. Leinenführigkeit
Der Hund geht an der durchhängenden Führerleine mit Lederhalsung dicht neben oder hinter dem linken Knie des Führers. Dabei soll der Hund an Hindernissen rechts und links vorbeigeführt werden, ohne sich mit der Führerleine zu verfangen. Jedes Verfangen oder Ziehen mindert die Punktzahl.
2. Folgen frei bei Fuß
Das Folgen frei bei Fuß wird so geprüft, dass der unangeleinte Hund seinem Führer ohne lautes Kommando dicht hinter oder neben dem Fuß folgt. Der Führer soll hierbei mit wechselndem Tempo eine Strecke von mindestens 50 m gehen. Bei diesem Gang ist eine rechte und eine linke Wendung durchzuführen. Außerdem soll der Führer nach einer halben Distanz einmal stehen bleiben, wobei der Hund sich unaufgefordert zu setzen hat. Einwirkungen des Führers mindern die Punktzahl.
3. Sitz mit Umkreisen
Der Führer umkreist den sitzenden Hund im Abstand von mindestens 3 m. Dabei hat sich der Hund absolut richtig zu verhalten. Er darf weder aufstehen noch sich hinlegen.
4. Down auf Handzeichen mit Umkreisen und Umsteigen
Der sitzende, unangeleinte Hund erhält aus mindestens 5 m Entfernung durch das Sichtzeichen des Führers ( erhobener Arm ) den Befehl, die Downlage einzunehmen. Der Führer umkreist und übersteigt den Hund mehrmals. Der Hund darf dabei seine eingenommene Lage nicht verändern. Hierbei ist auf korrekte Downlage großer Wert zu legen.
5. Hereinrufen aus 50 m Entfernung
Der Führer entfernt sich von dem sitzendem Hund 50 m. Auf Ruf oder Pfiff des Führers hat sich der Hund diesem in zügigem Tempo zu nähern und korrekt vorzusitzen.
6. Apportieren aus dem Stand
Ein Apportierbock wird dem Hund ausgelegt. Auf das Kommando „Apport“ hat der Hund den Apportierbock aufzunehmen und dem Führer nach korrektem Vorsitzen auszugeben.
7. Apportieren aus Entfernung
Der Apportierbock wird vor dem sitzendem Hund auf eine Entfernung von 50 m sichtbar ausgelegt. Der Hund hat auf das Kommando „Apport“ in flotter Gangart den Apportierbock zu bringen und seinem Führer korrekt auszugeben.
8. Vorausschicken und Down auf Thriller
der Hund wird geschnallt und vorausgeschickt. Wenn sich der Hund 30 bis 50 Gänge vom Führer entfernt hat, erfolgt der Thrillerpfiff. Hierauf hat der Hund sofort die Downlage einzunehmen. Der Führer geht zum Hund und leint ihn an.
9. Feststellung der Schussfestigkeit
Zur Prüfung der Schussfestigkeit sind vor dem freilaufendem Hund in seiner Nähe mindestens 2 Schüsse in einem Zeitabstand von 10 - 20 Sekunden mit einer Schrotflinte abzugeben.
Lässt sich das Verhalten des Hundes nicht sicher beurteilen, so ist die Probe frühestens nach 30 Min. zu wiederholen.
Definition der verschiedenen Grade der Schussempfindlichkeit
Schussempfindlichkeit ist das Erschrecken vor dem Knall des Schusses. Dieses Erschrecken kann sich in verschiedenen Graden äußern. Ist nur eine allgemeine Einschüchterung erkennbar ( Zusammenzucken, geduckte Haltung, Einklemmen der Rute ), ohne dass sich der Hund in der Weiterarbeit stören lässt, so spricht man von „leichter Schussempfindlichkeit“.
Sucht er unter Zeichen der Ängstlichkeit Schutz bei seinem Führer, nimmt aber innerhalb einer Minute die Arbeit wieder auf, so wird das als eine ( einfache ) „Schussempfindlichkeit“ bezeichnet.
Übersteigt die Dauer der Arbeitsverweigerung und des Beeindrucktseins diese Minute, so ist die Schussempfindlichkeit „stark“. Die Grenzen für diese „starke Schussempfindlichkeit“ sind eine und fünf Minuten. Währt die Arbeitsverweigerung länger als 5 Minuten, so wird der Hund einem „schuss-scheuen“ gleichgesetzt.
„Schuss-Scheue“ ist gegeben, wenn der Prüfling satt des Schutzsuchens beim Führer ausreißt und sich damit der Einwirkung seines Führers entzieht.