Vergabebestimmungen der einzelnen Titel –

Irish Setter Club Deutschland e.V.

 Deutscher Champion (Klub) – Dt.Ch. (Klub)

(Vergabebedingungen geändert Dezember 2010)

Vergabe der Anwartschaften nur in der Zwischen-, Champion-, Gebrauchshunde- und Offenen Klasse möglich – getrennt nach Rüden und Hündinnen – auf termingeschützten Sonderschauen des ISCD. Die Vergabe liegt im Ermessen des Zuchtrichters. Für den zweitbesten Rüden/Hündin einer Klasse kann die Reserve-Anwartschaft vergeben werden. Die Reserve-Anwartschaft kann in eine Anwartschaft umgewandelt werden, wenn am Tage der Ausstellung der Anwartschaftshund bereits im Besitz des Titels „Deutscher Champion (Klub)“ war.

Der Titel „Deutscher Champion (Klub)“ wird an Hunde verliehen, die mindestens vier Anwartschaften unter drei verschiedenen Zuchtrichtern auf termingeschützten Sonderschauen des ISCD erhalten haben, wobei zwischen der ersten und der letzten Anwartschaft mindestens zwölf Monate und ein Tag liegen muss. Die Anwartschaften können auf Spezial-Rassehunde-Ausstellungen, Nationalen oder Internationalen Ausstellungen errungen worden sein. Ebenso muss der Hund einen Wesenstest oder eine Prüfung nach der Prüfungsordnung eines Clubs für englische Vorstehhunde (ISCD e.V., ESCD e.V., GSCD e.V.) abgelegt haben.

Für die Zuerkennung des Titels müssen dem Vorstandsmitglied für das Ausstellungswesen folgende Unterlagen eingereicht werden:

  • vier Kopien der Richterberichtsformulare, auf welchen die vergebenen Anwartschaften ersichtlich sind

  • Kopie der Ahnentafel

  • Kopie der Urkunde des bestandenen Wesenstests bzw. Prüfung

  • Gebühr in Höhe von 10,00 Euro (Kopie der Überweisung unter Angabe des Verwendungszweckes oder Mitteilung, dass der Betrag per Lastschrift eingezogen werden soll)

  • Angabe des Eigentümers mit aktueller Anschrift


Jugend-Champion (Club) – Jug.Ch. (Club)

Vergabe der Anwartschaften nur in der Jugendklasse möglich – getrennt nach Rüden und Hündinnen – auf termingeschützten Sonderschauen des ISCD, an den erstplatzierten Rüden und an die erstplatzierte Hündin mit der höchstmöglichen Formwertnote (V1). Die Vergabe liegt im Ermessen des Zuchtrichters. Für den zweitbesten Rüden/Hündin der Jugendklasse kann die Reserve-Anwartschaft vergeben werden. Die Reserve-Anwartschaft kann in eine Anwartschaft umgewandelt werden, wenn am Tage der Ausstellung der Anwartschaftshund bereits im Besitz des Titels „Jugend-Champion (Club)“ war.

Der Titel „Jugend-Champion (Club)“ wird an Hunde verliehen, die drei Anwartschaften, unter mindestens zwei verschiedenen Zuchtrichtern auf termingeschützten Sonderschauen des ISCD erhalten haben.

Für die Zuerkennung des Titels müssen dem Vorstandsmitglied für das Ausstellungswesen folgende Unterlagen eingereicht werden:

  • drei Kopien der Richterberichtsformulare, auf welchen die vergebenen Anwartschaften ersichtlich sind

  • Kopie der Ahnentafel

  • Gebühr in Höhe von 10,00 Euro (Kopie der Überweisung unter Angabe des Verwendungszweckes oder Mitteilung, dass der Betrag per Lastschrift eingezogen werden soll)

  • Angabe des Eigentümers mit aktueller Anschrift


Veteranen-Champion (Club) – Vet.Ch. (Club)

(Vergabe der Anwartschaften ab 01.01.2009)

Vergabe der Anwartschaften nur in der Veteranenklasse möglich – getrennt nach Rüden und Hündinnen – auf termingeschützten Sonderschauen des ISCD, an den erstplatzierten Rüden und an die erstplatzierte Hündin. Die Vergabe liegt im Ermessen des Zuchtrichters. Für den zweitbesten Rüden/Hündin der Veteranenklasse kann die Reserve-Anwartschaft vergeben werden. Die Reserve-Anwartschaft kann in eine Anwartschaft umgewandelt werden, wenn am Tage der Zuchtschau der Anwartschaftshund bereits im Besitz des Titels „Veteranen-Champion (Club)“ war.

Der Titel „Veteranen-Champion (Club)“ wird an Hunde verliehen, die drei Anwartschaften, unter mindestens zwei verschiedenen Zuchtrichtern auf termingeschützten Sonderschauen des ISCD erhalten haben – davon muss mindestens eine der Anwartschaften auf einer Internationalen oder Nationalen Rassehunde-Ausstellung errungen werden.

Für die Zuerkennung des Titels müssen dem Vorstandsmitglied für das Ausstellungswesen folgende Unterlagen eingereicht werden:

  • drei Kopien der Richterberichtsformulare, auf welchen die vergebenen Anwartschaften ersichtlich sind

  • Kopie der Ahnentafel

  • Gebühr in Höhe von 10,00 Euro (Kopie der Überweisung unter Angabe des Verwendungszweckes oder Mitteilung, dass der Betrag per Lastschrift eingezogen werden soll)

  • Angabe des Eigentümers mit aktueller Anschrift


      Die Vergabebestimmungen für die vom VDH bzw. der FCI verliehenen Titel:

  • Deutscher Champion (VDH)

  • Deutscher Jugend-Champion (VDH)

  • Deutscher Veteranen-Champion (VDH)

  • Bundessieger und VDH-Europasieger

  • Bundesjugendsieger und VDH-Europajugendsieger

  • Internationaler Schönheits-Champion

C.I.B. (Champion International de Beautè) (Int.B.Ch)

               C.I.E. (Champion International d'Exposition) (Int.Sh.Ch.)

(Titel, die durch die FCI in Wettbewerb gestellt werden)

               sind im Internet unter www.vdh.de nachzulesen.