Richtlinien
1.
Leinenführigkeit
Der
Hund geht an der durchhängenden Führerleine mit
Lederhalsung dicht neben oder hinter dem linken Knie des
Führers. Dabei soll der Hund an Hindernissen rechts und links
vorbeigeführt werden, ohne sich mit der Führerleine
zu verfangen. Jedes Verfangen oder Ziehen mindert die Punktzahl.
2.
Folgen frei bei Fuß
Das
Folgen frei bei Fuß wird so geprüft, dass der
unangeleinte Hund seinem Führer ohne lautes Kommando dicht
hinter oder neben dem Fuß folgt. Der Führer soll
hierbei mit wechselndem Tempo eine Strecke von mindestens 50 m gehen.
Bei diesem Gang ist eine rechte und eine linke Wendung
durchzuführen. Außerdem soll der Führer
nach einer halben Distanz einmal stehen bleiben, wobei der Hund sich
unaufgefordert zu setzen hat. Einwirkungen des Führers mindern
die Punktzahl.
3.
Sitz mit Umkreisen
Der
Führer umkreist den sitzenden Hund im Abstand von mindestens 3
m. Dabei hat sich der Hund absolut richtig zu verhalten. Er darf weder
aufstehen noch sich hinlegen.
4.
Down auf Handzeichen mit Umkreisen und Umsteigen
Der
sitzende, unangeleinte Hund erhält aus mindestens 5 m
Entfernung durch das Sichtzeichen des Führers ( erhobener Arm
) den Befehl, die Downlage einzunehmen. Der Führer umkreist
und übersteigt den Hund mehrmals. Der Hund darf dabei seine
eingenommene Lage nicht verändern. Hierbei ist auf korrekte
Downlage großer Wert zu legen.
5.
Hereinrufen aus 50 m Entfernung
Der
Führer entfernt sich von dem sitzendem Hund 50 m. Auf Ruf oder
Pfiff des Führers hat sich der Hund diesem in zügigem
Tempo zu nähern und korrekt vorzusitzen.
6.
Apportieren aus dem Stand
Ein
Apportierbock wird dem Hund ausgelegt. Auf das Kommando
„Apport“ hat der Hund den Apportierbock aufzunehmen
und dem Führer nach korrektem Vorsitzen auszugeben.
7.
Apportieren aus Entfernung
Der
Apportierbock wird vor dem sitzendem Hund auf eine Entfernung von 50 m
sichtbar ausgelegt. Der Hund hat auf das Kommando
„Apport“ in flotter Gangart den Apportierbock zu
bringen und seinem Führer korrekt auszugeben.
8.
Vorausschicken und Down auf Thriller
der
Hund wird geschnallt und vorausgeschickt. Wenn sich der Hund 30 bis 50
Gänge vom Führer entfernt hat, erfolgt der
Thrillerpfiff. Hierauf hat der Hund sofort die Downlage einzunehmen.
Der Führer geht zum Hund und leint ihn an.
9.
Feststellung der Schussfestigkeit
Zur
Prüfung der Schussfestigkeit sind vor dem freilaufendem Hund
in seiner Nähe mindestens 2 Schüsse in einem
Zeitabstand von 10 - 20 Sekunden mit einer Schrotflinte abzugeben.
Lässt
sich das Verhalten des Hundes nicht sicher beurteilen, so ist die Probe
frühestens nach 30 Min. zu wiederholen.
Definition
der verschiedenen Grade der Schussempfindlichkeit
Schussempfindlichkeit
ist das Erschrecken vor dem Knall des Schusses. Dieses Erschrecken kann
sich in verschiedenen Graden äußern. Ist nur eine
allgemeine Einschüchterung erkennbar ( Zusammenzucken,
geduckte Haltung, Einklemmen der Rute ), ohne dass sich der Hund in der
Weiterarbeit stören lässt, so spricht man von
„leichter Schussempfindlichkeit“.
Sucht
er unter Zeichen der Ängstlichkeit Schutz bei seinem
Führer, nimmt aber innerhalb einer Minute die Arbeit wieder
auf, so wird das als eine ( einfache )
„Schussempfindlichkeit“ bezeichnet.
Übersteigt
die Dauer der Arbeitsverweigerung und des Beeindrucktseins diese
Minute, so ist die Schussempfindlichkeit „stark“.
Die Grenzen für diese „starke
Schussempfindlichkeit“ sind eine und fünf
Minuten. Währt die Arbeitsverweigerung länger als 5
Minuten, so wird der Hund einem „schuss-scheuen“
gleichgesetzt.
„Schuss-Scheue“ ist gegeben, wenn der Prüfling satt des
Schutzsuchens beim Führer ausreißt und sich damit
der Einwirkung seines Führers entzieht.